Die ambulanten Hilfen gehen individuell auf die Entwicklungsbedürfnisse
des Kindes / Jugendlichen bzw. der Familie ein.
Im Bereich der ambulanten Hilfen bietet die Eule folgende Leistungen an:
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII) in Form von schulischer Integrationshilfe und Förderung von SchülerInnen, die eine Dyskalkulie oder Legasthenie haben.